Hilfestellungen des Pfarrgemeinderates „Corpus Domini Mömlingen“ zum Thema: “Sterben, Tod und Trauer”
Stand Juli 2019
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Hilfestellungen des Pfarrgemeinderates „Corpus Domini Mömlingen“ zum Thema: “Sterben, Tod und Trauer”
Stand Juli 2019
Für alle Menschen ist Krankheit und Tod eine schwere Prüfung. Jesus hat Krankheit und Tod nicht erklärt. Aber er hat das Sterben selbst erlebt: „Vater in deine Hände lege ich meinen Geist“ (Lk 23,46). So dürfen wir als Christen darauf vertrauen, dass er uns auch in Krankheit und Sterben nahe ist. Diese Nähe sagt uns die Kirche besonders im Sakrament der Krankensalbung zu. Sie wird meist einmal im Jahr bei einem Gottesdienst für Senioren angeboten. Haben Sie den Mut, einen Kranken darauf anzusprechen, ob er den Empfang dieses Sakramentes wünscht.
Jeder stirbt anders. Wut, Verdrängung, ein letztes Aufrichten oder letzte große Gesten – all das gibt es bei Sterbenden. Es lässt sich wenig Allgemeines über das Sterben sagen. Sterbende muss man mit Liebe begleiten.
Verfallen Sie nicht in Hektik. Halten Sie aus, was geschieht und sprechen Sie höchstens das an, was wesentlich ist für Sie und den Sterbenden.
Lassen Sie sich Zeit. Bewahren Sie Ruhe, vielleicht können Sie sich etwas Persönliches sagen und gute Wünsche mitgeben. Machen Sie ihm die Trennung nicht schwer. Sagen Sie ihm, dass er gehen darf und dass Sie ohne ihn zu leben versuchen.
Vielleicht können Sie auch laut oder leise miteinander beten und eine Kerze anzünden. Anregungen dazu finden Sie im Gotteslob Nr. 17 und 18.
Wenn der Sterbende eine Begleitung wünscht, oder Sie und Ihre Angehörigen Hilfe benötigen, stehen Ihnen Hospizvereine als Sterbebegleitung zur Seite. Ehrenamtliche begleiten den Sterbenden indem sie zuhören, da sind, miteinander reden oder schweigen und entlasten somit die Angehörigen und stehen ihnen bei.
Halten Sie Kinder von einem Sterbenden nicht grundsätzlich fern. Lassen Sie Kinder selbst entscheiden und beantworten Sie deren Fragen klar und aufrichtig.
Verständigen Sie Angehörige und Freunde. Die Anwesenheit am Sterbebett gibt Gelegenheit, sich zu sammeln und in Ruhe vom Verstorbenen - auch von seinem Leib – Abschied zu nehmen. Wenn Ihr Angehöriger zuhause verstorben ist, vor allem, wenn der Tod vorhersehbar war, müssen Sie den Arzt nicht nachts rufen, um den Totenschein ausstellen zu lassen. Das hat Zeit bis zum nächsten Morgen.
Wenn Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus oder Seniorenheim gestorben ist, können Sie ihn dort in einem Verabschiedungsraum oder zuhause aufbahren lassen.
Ein offener Sarg im Leichenhaus ist i.d.R. zulässig und kann ggf. den Abschied erleichtern.
Benachrichtigen Sie das Pfarrbüro und ein Bestattungsunternehmen (Tel.Nr. unten). Haben Sie den Mut, vom Verstorbenen in Ruhe Abschied zu nehmen. Dies ist eine sehr wertvolle Zeit und für die Angehörigen eine wichtige Hilfe in ihrer Trauerarbeit. Das Unfassbare wird durch Ansehen und Fühlen Teil der Realität.
Einige Stunden nach dem Tod entstehen basische Stoffe im toten Körper. Der Kontakt mit diesen Stoffen ist ungefährlich. Nach Absprache mit dem Arzt dürfen Sie den Leichnam waschen und ankleiden. Behandeln Sie den toten Körper mit Achtung und Respekt.
Es gibt keine speziellen Kleidervorschriften. Sie dürfen aus der Alltags- oder Festtagskleidung ihres Verstorbenen wählen, so wie er es sich gewünscht hätte oder Sie ihn am liebsten sehen. Synthetische Kleidung ist wegen Verwesungsschwierigkeiten nicht erlaubt.
Einige Hilfen:
Vielleicht können Sie eine Kerze anzünden, ein Schälchen mit Weihwasser aufstellen und ein Gebet sprechen.
Der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden in der Wohnung bleiben. Die Familie hat somit Zeit, sich in Ruhe zu verabschieden. Vor der Abholung durch den Bestatter besteht die Möglichkeit einer Aussegnung des Leichnams. Bitte sprechen Sie sich mit einem Seelsorger ab.
Was müssen Sie noch abklären:
Halten Sie folgende Original-Papiere bereit: bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen Heiratsurkunde und Scheidungsurteil, bei Verwitweten Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, bei Kindern Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern.
Legen Sie mit dem Bestatter die Erd- oder Feuerbestattung fest. Es bedarf der Absprache mit ihm, falls Sie bzw. Ihre Angehörigen oder Mitglieder eines Vereins bei der Beisetzung einige der Aufgaben selbst übernehmen wollen. Benötigt werden: Träger für Kreuz (1), Totenfahne (1), Urne (1) oder Sarg (4). Falls Sie das nicht übernehmen können, ist der Bestatter gegen Entgelt behilflich. Beim Gang auf den Friedhof werden in Mömlingen auch Kerzen mitgetragen. Die Anzahl der Kerzen (2, 4 oder 6) können Sie selbst bestimmen.
Die Gemeindeverwaltung ist zuständig für Leichenhaus und Friedhofsverwaltung und klärt mit Ihnen, wo die Grabstätte sein wird. Die Grabgebühren sind ebenfalls dort zu entrichten.
Rufen Sie im Pfarrbüro an und vereinbaren Sie die Termine für Bestattung, Rosenkranz und Totengebet. Bei einem Trauergespräch mit demjenigen aus dem Seelsorgeteam, der für die Bestattung zuständig ist, können Sie über die Mitgestaltung von Trauergottesdienst und Beerdigung (Lieder, Fürbitten etc.) reden. Sie können Ihre Trauer aussprechen und vom Leben des Verstorbenen erzählen. Das Pfarrbüro ist für die Organisation zuständig und benachrichtigt den Küster, den Organisten, die Ministranten und den Vorbeter/Lektor.
Ausläuten:
Das Glockengeläut ist für uns Christen Aufruf zum Gebet für den Verstorbenen. Die Pfarrei teilt der Gemeinde durch Ausläuten mit, dass ein Gemeindemitglied verstorben ist und veröffentlicht die Nachricht im Schaukasten an der Kirche.
Das Ausläuten geschieht auf Wunsch auch für evangelische Christen, ebenso das Läuten für die Trauerfeier. Als Aufruf zum Gebet kann auch für Personen, die den beiden Konfessionen nicht angehören, ausgeläutet werden, wenn dies die Angehörigen wünschen. Dies ist grundsätzlich mit dem Pfarrbüro abzuklären.
In den Tagen zwischen Tod und Beerdigung begleitet die Pfarrgemeinde den Verstorbenen und seine Angehörigen durch das Rosenkranz- und das Totengebet. Sie drückt der Familie dabei ihre Anteilnahme und Unterstützung aus. Als Zeichen der Nähe und Verbundenheit mit dem Verstorbenen kann in diesen Gottesdiensten und bei der Trauerfeier ein Bild des Verstorbenen neben der Osterkerze aufgestellt werden.
Der Trauergottesdienst wird grundsätzlich als Wortgottesfeier angeboten. In der Regel ist dieser am Nachmittag um 14.30 Uhr. Vorher, um 14.00 Uhr, betet die Gemeinde den Rosenkranz.
Ein Aufstellen des Sarges in der Kirche bei der Trauerfeier ist mit vielen Problemen verbunden und deshalb nicht vorgesehen. Im Zuge der Gleichbehandlung gilt das auch für die Urne.
Rechtzeitig vor dem Rosenkranz wird der Sarg, bzw. die Urne im Leichenhaus aufgebahrt. Dort liegt auch die Kondolenzliste auf. Bitte verabschieden Sie sich vor Beginn der Trauerfeier von dem Verstorbenen. Im Anschluss an den Trauergottesdienst versammelt sich die Gemeinde am Leichenhaus zur Aussegnung.
Gegen Lieder (auch von Tonträgern) ist nichts einzuwenden, wenn sie der Würde der Handlung entsprechen und zum Toten einen Bezug haben. Sie müssen aber immer mit dem Zuständigen aus dem Seelsorgeteam abgesprochen werden.
Grab-/Trauerreden finden in der Regel nach der Aussegnung am Leichenhaus statt.
Die Feier der Eucharistie ist zentraler Bestandteil unseres Glaubens. In der „Requiem“ genannten Eucharistiefeier gedenken wir des Todes und der Auferstehung Jesu Christi. Das gemeinsame Requiem für alle Verstorbenen des zurückliegenden Monats wird in Mömlingen jeweils am 3. Freitag im Monat gehalten (Sommer 19.00 Uhr, Winter 18.30 Uhr).
Ein 2. und 3. „Seelenamt/Gedenkgottesdienst“, bei dem Sie ebenfalls das Bild des Verstorbenen und eine Kerze aufstellen dürfen, können helfen, die Trauer im Gebet und in der Gemeinschaft der Gläubigen besser zu bewältigen.
Wenn Sie weitere Gottesdienste auf längere Zeit (z. B. jährlicher Todestag) festlegen wollen, können Sie dies mit einem sog. „Legat“ zu Lebzeiten tun.
Fragen Sie im Pfarrbüro nach.
Bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten einer evtl. Grabpflege gilt: Eine anonyme Bestattung ohne namentliche Kennzeichnung und christlichem Symbol entspricht nicht der einmaligen Würde des Menschen! („Dein Name ist eingeschrieben in Gottes Hand“) und kann nicht als kirchliche Feier gestaltet werden.
Mitwirkung von kirchlichen Mitarbeitern bei der Beerdigung von Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind:
Den Spagat zwischen dem Respekt der eigenen Freiheit (beim Austritt aus der Kirche) und der Tatsache, dass Taufe und Firmung durch den Austritt nicht ausgelöscht sind, müssen auch wir vollbringen und aushalten.
Gerade bei Trauerfällen wird Kirche besonders intensiv erlebt. Deshalb können Entscheidungen nicht pauschal gefällt werden, sondern müssen auf die jeweilige Situation abgestimmt werden.
Die Pfarreiengemeinschaft „Lumen Christi entlang der Mömling“ hat mit dieser neuen Telefonnummer die Möglichkeit geschaffen, auch außerhalb der Öffnungszeiten der Pfarrbüros einen Seelsorger in den genannten Notfällen zu erreichen. Die Bitte ist, diese Nummer wirklich nur dann anzurufen, wenn es sich um einen unaufschiebbaren Notfall handelt.
0151 6779 1997 eine wichtige Handynummer ……
Pfarrbüro Mömlingen 06022-681505
Pfarrbüro Obernburg 06022-9182
Pfarrbüro Eisenbach 06022-31295
Bestatter Olt: Tel. 06022-6692992 oder
Marco Herrschaft 0173 -9234232
Bestatter Parsch: Tel. 06022-204300
Standesamt: Gemeinde Mömlingen:
06022-685621
Ökumenischer Hospizverein im Landkreis Miltenberg e. V.: Tel.Nr. 06022-7093084 oder 0176-34512060
oder info@hospizverein-miltenberg.de
Malteser Hospizgruppe: 09373-4805
Verwaltungsbüro:
Pfarrei Mariä Himmelfahrt und St. Peter und Paul Großwallstadt
Kirchgasse 15
63868 Großwallstadt
Telefon: 06022 654363
Mail: pfarrei.grosswallstadt@bistum-wuerzburg.de
Öffnungszeiten:
Dienstag 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Donnerstag 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
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